Der Waffenschrank
Hier sind die konkreten Empfehlungen für den Kauf eines Waffenschranks nach der aktuellen Rechtslage (§ 36 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV) sowie die extrem wichtigen Hinweise zur Schlüsselaufbewahrung, die in letzter Zeit für viele Sportschützen zur rechtlichen Falle geworden ist.
1. Empfehlung zum Waffenschrank (DIN/EN 1143-1)
Seit Juli 2017 sind für den Neuerwerb nur noch Waffenschränke mit dem Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 zulässig. (Alte A- und B-Schränke haben nur noch Bestandsschutz, wenn sie vor diesem Datum gemeldet wurden).
Die klare Empfehlung lautet: Kaufen Sie direkt einen Schrank der Klasse 1 (Widerstandsgrad 1).
- Warum Klasse 1 statt Klasse 0?
- Klasse 0 (unter 200 kg): Erlaubt unbegrenzt Langwaffen, aber nur maximal 5 Kurzwaffen.
- Klasse 0 (über 200 kg oder fest verankert): Erlaubt unbegrenzt Langwaffen und maximal 10 Kurzwaffen.
- Klasse 1: Erlaubt unbegrenzt Langwaffen und unbegrenzt Kurzwaffen.
- Fazit: Der Preisunterschied zwischen Klasse 0 und Klasse 1 ist oft marginal. Da Sportschützen im Laufe der Jahre (z. B. über die Gelbe WBK) oft mehr Waffen ansammeln, sind Sie mit Klasse 1 absolut zukunftssicher und müssen nicht später einen zweiten Schrank kaufen.
- Munition: In Schränken der Klasse 0 und 1 dürfen Sie die Munition zusammen mit den Waffen im selben Innenraum lagern (kein separates Innenfach mehr nötig). Die Waffen dürfen jedoch nicht geladen sein!
2. Empfehlung zum Schließsystem (Der wichtigste Rat!)
Die absolute und dringende Empfehlung lautet: Kaufen Sie einen Waffenschrank AUSSCHLIESSLICH mit einem elektronischen Zahlenschloss (oder biometrischem Schloss). Kaufen Sie KEINEN Schrank mit Doppelbartschlüssel!
Der Grund dafür liegt in der aktuellen Rechtsprechung zur Schlüsselaufbewahrung, die für Besitzer von Schlüsseltresoren zu einem massiven Problem geworden ist.
3. Das Problem der Schlüsselaufbewahrung (Aktuelle Rechtslage)
Lange Zeit reichte es aus, den Tresorschlüssel "sicher zu verstecken". Das ist heute rechtlich extrem gefährlich und führt regelmäßig zum Verlust der WBK!
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im August 2023 (Az. 20 A 2384/20) ein wegweisendes Urteil gefällt, dem sich mittlerweile fast alle Waffenbehörden in Deutschland angeschlossen haben:
Die Regel lautet: Der Schlüssel für einen Waffenschrank muss in einem Behältnis aufbewahrt werden, das mindestens denselben Sicherheitsstandard (Widerstandsgrad) aufweist wie der Waffenschrank selbst!
Was bedeutet das in der Praxis, wenn Sie einen Schrank mit Schlüssel haben?
- Das "Matroschka-Problem": Wenn Sie einen Waffenschrank der Klasse 1 mit Schlüssel haben, müssen Sie den Schlüssel in einen anderen Tresor legen, der ebenfalls mindestens Klasse 1 hat. (Aber wo ist dann der Schlüssel für den zweiten Tresor?).
- Verstecken ist illegal: Den Schlüssel in eine Geldkassette, eine Schublade, unter die Matratze oder in einen alten B-Würfel zu legen, ist ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht. Findet die Behörde bei einer Kontrolle den Schlüssel oder fragt Sie, wo er ist, und Sie zeigen auf ein Versteck -> Zuverlässigkeit weg, WBK weg.
- Schlüssel am Mann: Die einzige theoretische Alternative wäre, den Schlüssel 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche physisch am Körper zu tragen (auch nachts beim Schlafen oder unter der Dusche). Das ist lebensfremd und rechtlich hochriskant.
- Mitbewohner: Wenn Sie den Schlüssel so aufbewahren, dass Ihr Ehepartner oder andere unberechtigte Personen im Haushalt theoretisch Zugriff darauf haben (z. B. weil er offen am Schlüsselbrett hängt), ist das ein Straftatbestand (Überlassen von Waffen an Nichtberechtigte).
Zusammenfassung / Best Practice für Sportschützen:
- Kaufen Sie einen Waffenschrank der Klasse 1 nach DIN/EN 1143-1.
- Wählen Sie zwingend ein elektronisches Zahlenschloss (Kostenpunkt meist ca. 100 - 150 Euro Aufpreis, die sich absolut lohnen).
- Zahlenkombination: Geben Sie den PIN-Code an niemanden weiter (auch nicht an den Ehepartner). Schreiben Sie den Code nicht auf einen Zettel, den Sie neben den Schrank legen.
- Notstrom: Achten Sie darauf, dass das Zahlenschloss von außen mit einer Batterie notbestromt werden kann (Standard bei guten Schlössern), falls die interne Batterie leer ist.
- Verankerung: Auch wenn es bei Klasse 1 gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, den Schrank in der Wand oder im Boden zu verankern (Schutz vor Komplettdiebstahl).
Wenn Sie bereits einen Schrank mit Schlüssel besitzen: Rüstet Sie diesen, wenn möglich, durch einen Fachbetrieb auf ein elektronisches Zahlenschloss um. Ist das nicht möglich, kaufen Sie einen kleinen Schlüsseltresor (Klasse 0 oder 1) mit Zahlenschloss, in dem Sie nur den Schlüssel für den großen Waffenschrank aufbewahren.
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